Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.12.2022
Sonstiges
09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
02.03.2020
Eröffnungen
13.01.2020
Sicherungsmaßnahmen
17.12.2019
Sicherungsmaßnahmen
12.11.2019
Sicherungsmaßnahmen
06.11.2019
Sicherungsmaßnahmen
13.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
11.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
17.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
09.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.01.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
26.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2011 bis zum 31.12.2011
18.02.2011
Neueintragungen